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B 1.12


EDV-Unterstützung von Bauevaluierungen

  • Evaluierungssoftware soll durch ihre Datengrundlagen und ihre Ausdruckmöglichkeiten dem Anwender die Erstellung einer Evaluierung sowie einer Sicherheitsdokumentation erleichtern.
  • Die Verwendung einer Evaluierungssoftware erfordert trotz dieser Erleichterung eine gewissenhafte Eingabe der jeweiligen Baustellensituation und die richtige Bewertung der konkreten Maßnahmen für die Baustelle.

ÖBEV4


Mit dem Österreichischen Bau-EvaluierungsProgramm ÖBEV4, das von der Bundesinnung Bau herausgegeben wird, können Gefährdungsermittlungen für Projekte, wiederkehrende Tätigkeiten, stationäre Betriebe und Büros erstellt werden. Inhalt, Benutzerfreundlichkeit, Layout und die Ausdruckmöglichkeiten wurden gegenüber Vorgängerversionen deutlich verbessert.

Die Inhalte wurden von Arbeitssicherheitsexperten zusammengestellt und dienen als Grundlage der Evaluierung. Weitere Stichworte können individuell angelegt werden. Bereits veränderte oder neu angelegte Stichwörter werden extra angezeigt und können bei der Evaluierung ausgewählt und weiter bearbeitet werden. Weiters stehen den Anwendern Unterlagen zur Verfügung, die spezifisch an die Baustelle angepasst werden können bzw. sollen. Es kann nach vorhandenen Evaluierungen gesucht und dies als Grundlage für neue Evaluierungen verwendet werden. Evaluierungsdaten werden zur jeweiligen Evaluierung gespeichert und stehen für weitere Evaluierungen zur Verfügung.

Was kann ÖBEV4?
  • Intuitiver Prozess (5 Schritte) bis zur fertigen Evaluierung,
  • Hinweis zur richtigen Evaluierung (gemäß Merkblatt),
  • Individueller Evaluierungs-Ausdruck nur mit baustellenspezifischen Informationen oder Sicherheitsdokumentation mit umfangreicheren Informationen,
  • intuitive Handhabung,
  • Kopieren, Exportieren und Importieren von Evaluierungen,
  • Anlegen eigener Stichwörter,
  • Volltextsuche nach Stichwörtern beim Evaluieren,
  • einfache Auswahl der relevanten Stichwörter,
  • einfaches Bearbeiten der Detailinformationen,
  • Risikobeurteilung inkl. Ausdruck,
  • Ausdruck eines individuellen Unterweisungsnachweises,
  • ab der Version 4 werden Inhalt und Programmfunktionen automatisch aktualisiert.



Bezugsquelle: www.bauevaluierung.at

 Vorschriften und Regeln


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