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C 8.2


Mitlaufende Auffanggeräte nach ÖNORM EN 353-2

  • Seilkürzer sind Vorrichtungen, die in Verbindung mit einem Sicherheitsseil (freihängend oder gespannt) die Fallhöhe so gering wie möglich halten.
  • Mitlaufende Auffanggeräte können in eine Richtung frei bewegt werden und blockieren in die andere Richtung bei einem Absturz.
  • Ist der Falldämpfer nicht im mitlaufenden Auffanggerät integriert ist ein Falldämpfer anzubringen.

Höhensicherungsgeräte nach ÖNORM EN 360

  • Im Falle eines Sturzes blockiert das System automatisch.
  • Höhensicherungsgeräte dürfen nur in Verbindung mit einem Auffanggurt verwendet werden.
  • Der Anschlagpunkt soll oberhalb der Arbeitsstelle platziert sein.

Anschlageinrichtungen nach ÖNORM EN 795

  • Anschlageinrichtungen für PSAgA können Anschlagpunkte oder Anschlagkonstruktionen sein und dienen ausschließlich zur Benutzung der PSAgA. Es gibt:
    • mobile und fixe Anschlagsysteme
    • Einzelanschlagpunkte und Seil- oder Schienensicherungssysteme
    • Systeme für Einzel- oder Mehrpersonensicherung
  • Anschlageinrichtungen müssen einer statischen Kraft von 12 kN standhalten.
  • Herstellerangaben und Montageplan der Anschlageinrichtung sind unbedingt zu beachten. Anschlageinrichtungen müssen zugelassen und geprüft sein.

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