D 8
Tunnelbau
Vor Baubeginn
- Geotechnisches Gutachten erstellen.
- Stützungs- und Sicherungsmaßnahmen festlegen.
- Geotechnisches Gutachten sowie Stützungs- und Sicherungsmaßnahmen dem Arbeitsinspektorat spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn vorlegen.
- Ermittlungen:
- Geologie,
- Wasserverhältnisse,
- eventuell vorhandene frühere Baumaßnahmen oder Einbauten,
- eventuelle Kontaminationen,
- eventuell auftretende brandgefährliche Gase (Methan),
- Überdeckung, oberirdische Bebauung.
Sicherheitsmaßnahmen
- Flucht- und Rettungsplan erstellen:
- Maßnahmen zur Warnung der Arbeitnehmer,
- Flucht- und Rettungswege und -zufahrten,
- Geräte (Rettungstrage, Bergegeräte) und Fahrzeuge für Rettung und Brandbekämpfung,
- ab 2 km Tunnellänge: Fahrzeug zur Bergung muss ständig bereitstehen,
- Notfallregeln (z. B. Einsatz der Selbstretter).
- Verständigung (Telefon) zwischen Arbeitsplätzen unter Tage und ober Tage:
- unter Tage entweder Anschluss an öffentliches Fernsprechnetz oder über Tage dauernd besetzte Stelle,
- Sprechstellen in max. 1 km Abstand,
- entsprechende Kennzeichnung,
- Notrufnummern angeben.
- Untertagebauarbeiten dürfen nur von mindestens zwei mit den Arbeiten vertrauten, körperlich und fachlich geeigneten, besonders unterwiesenen Arbeitnehmern durchgeführt werden.
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel für feuchte und nasse Räume.
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