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D 8.1


Maschineneinsatz und Transport

  • Als Verbrennungsmotoren sind nur schadstoffarme Dieselmotoren zugelassen.
  • Motoren sind regelmäßig zu überprüfen, zu warten und mit Dieselpartikelfiltern auszurüsten.
  • Anbau von Schutzdächern bei Geräten, die im noch nicht gesicherten Tunnelbereich arbeiten.
  • Bei Spritzbetonarbeiten sind
    • die Staubentwicklung,
    • der Einsatz alkalihaltiger Beschleuniger und
    • die Düsenführung von Hand zu minimieren.
  • Maßnahmen zur Staubreduzierung treffen.
  • Die Staubgrenzwerte sind einzuhalten.

Bei gleisloser Förderung

  • Rückwärtsfahren vermeiden bzw. auf ein Minimum reduzieren.
  • Im Einzelfall Rückfahrwege kurz halten.
  • Technische Lösungen zur Rückfahrtkontrolle einsetzen (z. B. Rückraumüberwachung und Wendesitze).
  • Bei Sichteinschränkung sind Einweiser erforderlich.
  • Rückwärtsfahren ohne Einweiser nur erlaubt, wenn solche Strecken befahren werden, die nicht auch als Gehwege dienen, und wenn beim Rückwärtsfahren zwangsläufig eine orange Drehleuchte zugeschaltet wird.
Rückschaukamera

Verkehrswege

  • Verkehrswege für Personen und Fahrzeuge möglichst trennen.
  • Ladebereiche und Verkehrswege für Fahrzeuge von Fußgängern freihalten.
  • Ausreichend Personentransportfahrzeuge vorsehen.
  • Gehwege in Tunneln mindestens 1,0 m breit und 2,0 m hoch anlegen und in geeigneter Weise abgrenzen. Bei Gleisbetrieb ist eine Breite von 50 cm zulässig.
  • Können diese Verkehrswege aus bautechnischen Gründen nicht eingehalten werden: Regelung des Verkehrs (Ampel usw.).
  • Flucht- und Rettungswege kennzeichnen und freihalten.

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