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E 10.8


Mobile Entstauber

  • Mobile Absauggeräte, wie z. B. Entstauber, werden überwiegend für Einzelabsaugungen verwendet. Ventilator, Filter und Staubbehälter sind dabei in einem Gerät zusammengebaut.
  • Der Einsatz mobiler Absauggeräte erfordert eine Gefährdungsbeurteilung/Evaluierung, um die entsprechende Staubklasse (L, M und H) und Filterklasse (G, M, F, E, H und U) des verwendeten Absauggeräts zu ermitteln.
  • Betrieb von Maschinen/Handmaschinen in geschlossenen Räumen mit wirkungsvoller Staubabsaugung.
  • Metallische Hindernisse entfernen und Zigarettenglut vermeiden (Brand- und Explosionsgefahr im Staubbehälter).
  • Maschinen mindestens einmal jährlich durch einen Elektrofachkundigen und mindestens einmal wöchentlich durch einen besonders unterwiesenen Arbeitnehmer auf offensichtliche Mängel überprüfen.
  • Sichtkontrolle bei Inbetriebnahme.
  • Arbeitsbereiche und Arbeitsmittel sind möglichst mit saugenden Verfahren zu reinigen. Trockenes Kehren und Abblasen von Staub ist unzulässig.
  • Bei stauberzeugenden Arbeiten und beim Reinigen sind stets saugende Verfahren anzuwenden. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass von den Arbeitnehmern geeigneter Atemschutz getragen wird und dass andere Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden.

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