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Handmaschinen

Bohrmaschine

  • Bei der Bearbeitung von sprödem Material und bei Arbeiten über Kopf: Schutzbrille benutzen.
  • Der Bohrer muss scharf sein.
  • Das Bohrfutter darf nicht geölt, sondern muss ausgeblasen werden.
  • Die Maschine immer mit Handgriff führen.
  • Kleine Werkstücke nur verdrehsicher eingespannt bohren.
  • Große Werkstücke sicher auflegen und gegen Kippen/Verdrehen sichern.
  • Bohrer auf zu bearbeitendes Material abstimmen (z. B. Stein-, Holz-, Metallbohrer).

Bohrhammer/Abbruchhammer

  • Rutschkupplung.
  • Bei großem Bohrdurchmesser zweiten Haltegriff verwenden.
  • Schutzhelm, Schutzbrille, Handschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe tragen.
  • Max. Bohrdurchmesser entsprechend der Betriebsanleitung nicht überschreiten.
  • Gerät erzeugt Vibrationen, Arbeitszeit und Grenzwerte sind nach Verordnung, mit der der Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen erlassen wurde (VOLV), zu beachten.
  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt, in guter körperlicher Verfassung und unterwiesen sein.
  • Vorsicht bei Abbruch von Beton, erhöhte Splittergefahr.
  • Bei Pressluftschläuchen auf fest sitzende Kupplungen und Verbindungen achten.
  • Schwingungsdämpfung des Handgriffs vermeidet Durchblutungsstörung, schont Gelenke.
  • Bei Stemmarbeiten ggf. vibrationsdämpfende Handschuhe verwenden

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