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E 11.2


Kettensäge

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und in guter körperlicher Verfassung sein. Ausgenommen sind Jugendliche in Ausbildung gemäß KJBG-VO (siehe unten).
  • Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist einzuhalten.
  • Besondere Erfahrung und Unterweisung sind erforderlich.
  • Helm, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und eng anliegende Kleidung mit Schnittschutzeinlagen im Beinbereich tragen.
  • Lehrlinge dürfen
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten) und
    • unter Aufsicht
    an der Kettensäge arbeiten.
    Diese Ausnahme für Lehrlinge gilt nur für Kettensägen mit Antivibrationsgriffen und bei Verwendung von Antivibrationshandschuhen.
  • Zum Vermeiden des Rückschlags Kettensägen mit Sicherheitsschiene und spandickenbegrenzender Kette verwenden.
  • Auf scharfe Sägezähne achten.
  • Kette darf nicht zu locker sitzen.
  • Beim Starten Säge fest auflegen.
  • Funktion des Not-Ausschalters überprüfen.
  • Im Leerlauf darf sich die Kette nicht mitdrehen.
  • Auf sicheren Stand achten.
  • Sicherheitsabstand von 2 m zu anderen Personen einhalten.
  • Arbeiten mit der Kettensäge über Schulterhöhe ist verboten.
  • Tragen der Kettensäge nur am vorderen Handgriff mit eingelegter Kettenbremse.
  • Nach Gebrauch Säge sofort abstellen.
  • Schwingungsdämpfung des Handgriffes sinnvoll, sonst Durchblutungsstörung der Finger möglich.
  • Transport der Kettensäge nur mit aufgesetztem Kettenschutz.

Bolzensetzgerät

  • Nur Geräte mit Prüfzeichen verwenden.
  • Mindestalter des Benutzers 18 Jahre. Es ist eine besondere Unterweisung erforderlich (§ 29 Arbeitsmittel-VO).
  • Bolzensetzerhelm mit Schutzschirm, Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
  • Darauf achten, dass sich keine Personen in der Umgebung aufhalten (Quer- und Durchschläger).
  • Schutzteller fest an die Oberfläche andrücken, Vorsicht an Ecken und Kanten.
  • Munition und Schussapparat immer verschlossen aufbewahren.
  • Alle zwei Jahre vom Hersteller prüfen lassen.

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