E 11.2
Kettensäge
- Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und in guter körperlicher Verfassung sein. Ausgenommen sind Jugendliche in Ausbildung gemäß KJBG-VO (siehe unten).
- Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist einzuhalten.
- Besondere Erfahrung und Unterweisung sind erforderlich.
- Helm, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und eng anliegende Kleidung mit Schnittschutzeinlagen im Beinbereich tragen.
- Lehrlinge dürfen
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten) und
- unter Aufsicht
an der Kettensäge arbeiten.
Diese Ausnahme für Lehrlinge gilt nur für Kettensägen mit Antivibrationsgriffen und bei Verwendung von Antivibrationshandschuhen.
- Zum Vermeiden des Rückschlags Kettensägen mit Sicherheitsschiene und spandickenbegrenzender Kette verwenden.
- Auf scharfe Sägezähne achten.
- Kette darf nicht zu locker sitzen.
- Beim Starten Säge fest auflegen.
- Funktion des Not-Ausschalters überprüfen.
- Im Leerlauf darf sich die Kette nicht mitdrehen.
- Auf sicheren Stand achten.
- Sicherheitsabstand von 2 m zu anderen Personen einhalten.
- Arbeiten mit der Kettensäge über Schulterhöhe ist verboten.
- Tragen der Kettensäge nur am vorderen Handgriff mit eingelegter Kettenbremse.
- Nach Gebrauch Säge sofort abstellen.
- Schwingungsdämpfung des Handgriffes sinnvoll, sonst Durchblutungsstörung der Finger möglich.
- Transport der Kettensäge nur mit aufgesetztem Kettenschutz.
Bolzensetzgerät
- Nur Geräte mit Prüfzeichen verwenden.
- Mindestalter des Benutzers 18 Jahre. Es ist eine besondere Unterweisung erforderlich (§ 29 Arbeitsmittel-VO).
- Bolzensetzerhelm mit Schutzschirm, Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
- Darauf achten, dass sich keine Personen in der Umgebung aufhalten (Quer- und Durchschläger).
- Schutzteller fest an die Oberfläche andrücken, Vorsicht an Ecken und Kanten.
- Munition und Schussapparat immer verschlossen aufbewahren.
- Alle zwei Jahre vom Hersteller prüfen lassen.
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