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E 11.1


Trenn-/Winkelschleifer

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    am Trenn-/Winkelschleifer arbeiten.
  • Nur Scheiben entsprechend der Bedienungsanleitung verwenden.
    • Scheiben müssen zugelassen sein;
    • zulässige Umfangsgeschwindigkeit und
    • zulässigen Scheibendurchmesser beachten.
  • Keine beschädigten Scheiben verwenden.
  • Probelauf nach Wechsel des Schleifmittels.
  • Schutzhaube muss vollständig sein und fest sitzen.
  • Beim Schleifen immer Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
  • Gehörschutz auch für Umstehende erforderlich.
  • Niemals Asbestzement schneiden (Asbestose, Karzinome).
  • Gerät beim Trennen nicht verkanten.
  • Funkenflug bis 10,0 m im Umkreis beachten (Mitarbeiter, brennbare Stoffe).

Handkreissäge

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    • an der Handkreissäge arbeiten.
  • Die Schnitttiefe jeweils auf die Holzdicke einstellen.
  • Schutzhaube muss leichtgängig sein und sich selbsttätig sicher schließen.
  • Einstellschraube nachziehen.
  • Nur scharfe Sägeblätter verwenden.
  • Gehörschutz tragen (auch für Umstehende erforderlich).

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