E 11.4
Handhobelmaschine
- Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
- Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
- unter Aufsicht
an der Handhobelmaschine arbeiten.
- Auf sichere Werkstückauflage achten.
- Sicheren Standplatz einnehmen.
- Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugverdeckung anwenden.
- Verstopfung der Späneauswurföffnung erst nach Stillstand beheben, vorher Netzstecker ziehen.
- Gehörschutz und ggf. Schutzbrille tragen.
Heißluftfön
- Auf Verbrennungsgefahr achten.
- Zu große Erhitzung von Kunststoffen kann gesundheitsschädigende Dämpfe freisetzen (Temperaturkontrolle erforderlich, Atemschutz vorsehen).
Schrauber
- Auf tragfähigen Untergrund achten.
- Sicheren Stand wählen.
- Einwandfrei passende Schraubeinsätze verwenden.
- Zum Schraubenansetzen Magnethalter verwenden.
- Auf die richtige Handhaltung achten.
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