<

 

 

>


E 11.4


Handhobelmaschine

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    an der Handhobelmaschine arbeiten.
  • Auf sichere Werkstückauflage achten.
  • Sicheren Standplatz einnehmen.
  • Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugverdeckung anwenden.
  • Verstopfung der Späneauswurföffnung erst nach Stillstand beheben, vorher Netzstecker ziehen.
  • Gehörschutz und ggf. Schutzbrille tragen.

Heißluftfön

  • Auf Verbrennungsgefahr achten.
  • Zu große Erhitzung von Kunststoffen kann gesundheitsschädigende Dämpfe freisetzen (Temperaturkontrolle erforderlich, Atemschutz vorsehen).

Schrauber

  • Auf tragfähigen Untergrund achten.
  • Sicheren Stand wählen.
  • Einwandfrei passende Schraubeinsätze verwenden.
  • Zum Schraubenansetzen Magnethalter verwenden.
  • Auf die richtige Handhaltung achten.

<

 

 

 

>




PDF Ansicht


Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich