E 11.5
Stichsäge
- Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule; nach 12 Monaten)
- unter Aufsicht
an der Stichsäge arbeiten.
- Werkstück sicher auflegen/ggf. fixieren.
- Nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
- Hände flach, Finger geschlossen.
- Stichsäge möglichst mit beiden Händen führen.
- Maschine ansetzen, dann einschalten.
- Verletzungsgefahr durch Sägeblatt unter Werkstück beachten.
- Anschlusskabel nicht in den Schnittbereich bringen.
- Ansetzpunkte für Innenschnitte durch Bohrungen herstellen.
- Sägeblatt dem Material entsprechend auswählen und die Sägeblattlänge dem zu bearbeitenden Werkstück anpassen.
Rührwerkzeug
- Vor dem Einschalten kontrollieren, ob der Rührstab und der Quirl korrekt befestigt sind.
- Den Quirl erst dann aus dem Rührgut heben, nachdem der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist. Beim Herausnehmen bei laufendem Rührwerk wird Material verspritzt.
- Zum Schutz der Augen gegen Flüssigkeitsspritzer immer eine Schutzbrille tragen.
- Flüssigkeitsspritzer auf Kleidung und Haut sind sofort zu entfernen.
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