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E 11.5


Stichsäge

  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule; nach 12 Monaten)
    • unter Aufsicht
    an der Stichsäge arbeiten.
  • Werkstück sicher auflegen/ggf. fixieren.
  • Nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
  • Hände flach, Finger geschlossen.
  • Stichsäge möglichst mit beiden Händen führen.
  • Maschine ansetzen, dann einschalten.
  • Verletzungsgefahr durch Sägeblatt unter Werkstück beachten.
  • Anschlusskabel nicht in den Schnittbereich bringen.
  • Ansetzpunkte für Innenschnitte durch Bohrungen herstellen.
  • Sägeblatt dem Material entsprechend auswählen und die Sägeblattlänge dem zu bearbeitenden Werkstück anpassen.

Rührwerkzeug

  • Vor dem Einschalten kontrollieren, ob der Rührstab und der Quirl korrekt befestigt sind.
  • Den Quirl erst dann aus dem Rührgut heben, nachdem der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist. Beim Herausnehmen bei laufendem Rührwerk wird Material verspritzt.
  • Zum Schutz der Augen gegen Flüssigkeitsspritzer immer eine Schutzbrille tragen.
  • Flüssigkeitsspritzer auf Kleidung und Haut sind sofort zu entfernen.

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